Ausleihprocedere/-regeln

(1a) CLUBABEND / MITGLIEDER / BEWERBER / GÄSTE
Ausgeliehen und Rückgegeben werden kann nur an einem Clubabend. Ausleihen können nur Mitglieder und Bewerber des Zauberrings München. Gäste können nicht aus der Bibliothek ausleihen.
(1b) AUSLEIHFORMULAR
Bei jeder Ausleihe und jeder Rückgabe müssen - ohne Ausnahme - vor Ort die im Ausleihformular für Mitglieder bzw. Bewerber vorgesehenen Angaben sowohl von dem/der Ausleiher/in als auch dem Archivar eingetragen werden.
Im Fall des Falles werden mangelhaft oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare zum Nachteil des/der Ausleihenden interpretiert.
(1c) HAFTUNG
Während der Ausleihe beschädigte oder verloren gegangene Medien sind von dem/der Ausleiher/in umgehend auf eigene Kosten instand zu setzen bzw. zu ersetzen.
(2) DEADLINE / MEDIENINFORMATIONEN
(2a) Wer etwas ausleihen will, muss spätestens bis zum Donnerstag vor dem entsprechenden Clubabend dem Archivar per email an archivar@zauberring- muenchen.de seinen Ausleihwunsch mitteilen. Später eingehende Wünsche werden nicht berücksichtigt, auch nicht für einen der folgenden Clubabende.
(2b) Letzteres gilt auch für Kontaktaufnahmen, die nicht über archivar@zauberring-muenchen.de stattfinden sollten (außer der/die potentielle/n Ausleiher/in hat prinzipiell keine Möglichkeit, eine email zu versenden).
(2c) In der obigen email muss für jedes Medium,dass jemand ausleihen will, mindestens die entsprechende Katalognummer und der Titel des Mediums angegeben werden.
(3) ARCHIVAR / KAUTION / TRANSPORT
(3a) Der Archivar wird den/die potentielle/n Ausleiher/in rechtzeitig vor dem entsprechenden Clubabend per email informieren, ob bzw. welche der gewünschten Medien ausgeliehen werden können, wie lange und - bei Bewerbern - wie hoch die jeweilige Kaution ist.
(3b) Die Kaution, die vom einem Bewerber für jedes entliehene Medium bei der Ausleihe zu hinterlegen ist, wird nur dann vollständig zurück erstattet, wenn das Medium in dem Zustand, in dem es ausgeliehen wurde, und rechtzeitig zurück gegeben wird. In allen anderen Fällen, insbesondere bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums, kann ein Teil oder die ganze Kaution einbehalten werden, unabhängig von Punkt (1c) dieser Bedingungen.
(3c) Der Archivar wird die Person, die für den Transport der Medien von und zu der Bibliothek vom Vorstand beauftragt ist, rechtzeitig vor dem entsprechenden Clubabend per email informieren, wer etwas ausleihen kann, und zu welchen Konditionen, so dass die entsprechenden Medien zum Clubabend mitgebracht und dort verliehen werden können.
(3d) Ohne entsprechende vorherige Information vom Archivar wird niemand Medien aus der Bibliothek zu einem Clubabend mitbringen noch heraus geben.
(4) VORMERKUNGEN
Bei Ausleihwünschen für Medien, die momentan verliehen sind, kann man sich vormerken lassen. Eine Vormerkung muss in jedem Fall als email an den Archivar über archivar@zauberring-muenchen.de erfolgen, unabhängig davon, ob davor schon eine entsprechende email als Ausleihwunsch gesendet wurde.
Wollen sich für ein Medium mehrere Personen vormerken lassen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der entsprechenden emails darüber, in welcher Reihenfolge das Medium dann an wen verliehen wird.
Die Punkte (2b) und (2c) gelten analog.
(5) ANZAHL DER MEDIEN
Mitglieder des Zauberrings dürfen gleichzeitig bis zu 5 Medien und Bewerber dürfen gleichzeitig bis zu 3 Medien ausgeliehen haben.
(6) AUSLEIHFRIST
Ein Medium kann regelmäßig bis zu 6 Wochen ausgeliehen werden. Längere Ausleihdauern sind ausnahmsweise möglich, werden aber je nach Fall vom Archivar - gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Vorstand - entschieden.
Entliehene Medien sind spätestens am Ende der Ausleihfrist unaufgefordert zurück zu geben.
Ist der/die Ausleiher/in aus einem unvorhersehbaren Grund - zum Beispiel wegen plötzlicher Krankheit - nicht in der Lage, ein ausgeliehenes Medium rechtzeitig vor Ende der Ausleihfrist zurück zu geben, so ist umgehend der Archivar per email an archivar@zauberring-muenchen.de zu informieren.
Der Archivar - gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Vorstand - entscheidet dann, wie verfahren wird.
(7) AUSFALL DES ARCHIVARS
Sollte der Archivar - wegen zum Beispiel Urlaub oder Krankheit - nicht erreichbar sein, so kann der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende zwecks Ausleihe oder Rückgabe kontaktiert werden.
Diese entscheiden dann in Absprache miteinander, ob und wie - und unter Berücksichtigung der allgemeinen Ausleihregeln - eine Ausleihe oder Rückgabe stattfinden kann. Vormerkungen sind hiervon aber ausgenommen.
Bei einer Ausleihe oder Rückgabe ist das entsprechende Ausleihformular von dem/der 1. bzw. dem/der 2. Vorsitzenden bzw. einer von ihnen dazu ermächtigten Person anstelle des Archivars wie vorgesehen auszufüllen.
Der Archivar wird bei nächster Gelegenheit mit allen erforderlichen Details darüber informiert.